Bourscheid Hougeriicht – Hochgericht
Im 15. oder 16. Jahrhundert fand in Bourscheid ein Hexenprozess statt, in dem teuflische Pakte und Verschwörungen gegen Gottes Schöpfung angeklagt wurden. Dieses düstere Kapitel spiegelt eine wichtige Periode der Hexenverfolgung in Luxemburg wider, die durch soziale Unruhen, wirtschaftliche Kämpfe und die Angst vor einem mysteriösen Hexenkult angeheizt wurde.
An der Wende vom 15. zum 16. Jahrhundert war die friedliche Landschaft von Bourscheid in Luxemburg Zeuge einer herzzerreißenden Episode: des berühmten Hexenprozesses vor dem Hochgericht von Bourscheid. Die in Schmidtburg bei Gemünden im deutschen Hunsrückkreis aufbewahrten Dokumente erzählen eine düstere Geschichte, die sich im Rahmen der Gerichtsverhandlungen abspielte, als sechs Personen der Hexerei angeklagt wurden.
Die von der Herrschaft Bourscheid initiierten Anklagen zeichneten ein düsteres Bild geheimer Pakte mit dem Teufel, die den Untergang von Gottes Schöpfung und der Herrschaft selbst vorbereiteten. Auf Befehl der Herrschaft vorgeladen, wurden die Angeklagten an den Pranger gestellt und einem harten Verhör unterzogen, um ihnen Geständnisse zu entlocken. Zeugenaussagen werden genauestens untersucht und das Hochgericht prüfte die sogenannten Beweise akribisch. Nach einer eingehenden Analyse verkündete das Gericht sein Urteil. Zwei Frauen, eine aus Michelau und eine aus Kehmen, ereilte das schreckliche Schicksal, auf dem Hügel des Hochgerichts bei lebendigem Leib verbrannt zu werden.
Zwischen 1560 und 1683 wurde das Herzogtum Luxemburg zum Schauplatz einer regelrechten Hexenjagd, die zahlreiche Opfer forderte. In einer turbulenten Zeit mit wirtschaftlichen Depressionen, Seuchen und religiösen Konflikten führte die Hexenverfolgung zu 2.500 bis 3.000 Prozessen, von denen mindestens 2.000 mit Hinrichtungen endeten.
Der Glaube an eine geheime Hexensekte, die sich gegen Gottes Schöpfung verschworen hatte, hatte an Bedeutung gewonnen und wurde durch Veröffentlichungen und Vorträge genährt. Anklagen konnten sich gegen jeden richten, von der Ehefrau bis zum Nachbarn, in einer Atmosphäre der Angst und Anspannung. Hexenprozesse wurden oft von der Bevölkerung initiiert und von den Behörden unterstützt.
In Luxemburg wurden die Prozesse durch eine Mischung aus weltlichen Gerichten und offiziellen Maßnahmen erleichtert. Die Gemeinden entwickelten Methoden wie die Hexensteuer, um Prozesskosten zu tragen. Angeklagte, die zum Geständnis gedrängt wurden, wurden oft gefoltert, was zu einer breiten Palette von Strafen führte, die vom Scheiterhaufen bis zur Verbannung reichten.
Trotz der Versuche der Provinzregierung, dem Missbrauch ein Ende zu setzen, hielt die Hexenverfolgung an. Die französische Besetzung im Jahr 1684 durch ein Dekret von Ludwig XIV. beendete schließlich die Prozesse und schloss damit ein dunkles Kapitel in der Geschichte des Herzogtums Luxemburg ab.
Nicht nur Hexen mussten sich vor dem Bourscheider Hochgericht verantworten. Der Legende nach gelang es einem Mann, der für seine zahlreichen Verbrechen bekannt war, sich der Festnahme zu entziehen, bis er beim Diebstahl von 500 Gramm Mehl erwischt wurde. Zur Strafe wurde er im Hochgericht zum Tode durch den Strang verurteilt. Interessanterweise gab es ein Schlupfloch, nach dem ein Verurteilter dem Tod entgehen konnte, wenn er eine Frau fand, die bereit war, ihn zu heiraten, und sie gemeinsam ins Ausland zogen. Ein einzigartiges Schlupfloch im Justizsystem!